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Vom Spießbürger zum Wutbürger?

Die Bürger in Bremen schließen sich dem freien Bürger – Netzwerk an!


Vom Spießbürger zum Wutbürger?


Die Bürger in Bremen sind frei, unabhängig und politisch interessiert, gehören aber keiner politischen Partei an, die Bürger unterliegen keiner unterordnenden Raison, die Bürger verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen.

Die Bürger in Bremen wollen ihren Wohn- und Lebensraum Umwelt- und Menschen gerecht gestalten und wenden sich gegen jegliche Umweltverschmutzung und Zerstörung ihres Wohnumfeldes.

Die Bürger in Bremen organisieren sich über ein freies Bürger – Netzwerk ohne Statuten oder Verordnungen.

Die Bürger in Bremen sind basisdemokratisch und empfinden sich als außerparlamentarische Opposition.

Jeder Bürger kann mitarbeiten und auf Empfehlung ein Mitglied des Bürger – Netzwerkes werden.

Die Bürger in Bremen werden alles unterstützen, was den Menschen dient und alles bekämpfen, was der Natur schadet.


Die Bürger in Bremen stehen ein für:

  • Mehr Bürger – Engagement,

  • Mehr Demokratie,

  • Mehr Bürgerbeteiligung,

  • Mehr Volksentscheide,

  • Mehr Transparenz in Verwaltungen und Behörden,

  • Mehr bürgernahe Politiker, denn Ehrlichkeit und Verständnis setzen sich durch!

#Bremen – #Petition gegen #Umweltverschmutzung und #Grundwasservergiftung!

Monday

#Bremen #ROTgrün: Die #Kohlelagerung und #Beförderung im #Kraftwerk #Farge

Die Kohlelagerung und Beförderung im Kraftwerk Farge

erfolgt seit über 80 Jahren für die Umwelt und Gesundheit gefährlich offen und ist immer wieder Grund von ständigen Beschwerden aus der Bevölkerung.

Der letzte Brand des Kohlelagers  am 19.12.2009 zeigt offen wie viel Aufklärungs- und Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit besteht, weil die Hotspots mit betriebseigenen Radladern umgeschaufelt wurden, was wiederum zu einer erneuten und zusätzlichen und unnötigen Feinstaubbelastung der gesamten Region führte. Auch wurde der Brand  mit, für Kohlebrände völlig ungeeigneten Löschmittel, Wasser bekämpft.

Heute ist diese offene Kohlelagerung unzeitgemäß, weil modernste Kohlelagertechnik zur Verfügung steht, die Risiken und Gefährdungen der Umwelt und der Bevölkerung auf ein Mindestmaß reduzieren.

Diese Umwelt und Gesundheit schonende Kohlelagerung, die in vielen Kohlekraftwerken längst Standard und „Stand der Technik“ ist, wünschen wir uns auch für das Kohlekraftwerk in Bremen-Farge.

Forderung der Anlieger und der betroffenen Bürger im Bremer Norden und der aller Anrainer:

 

Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr möge erklären, anordnen und verfügen:

 

1.   Bestehende Betriebsgenehmigungen zum Kohlelager sind zu widerrufen.

2.   Der Betreiber muß die Anlage auf den Stand der Technik nachrüsten.

3.   Einen weiteren Betrieb der bestehenden Anlage nur übergangsweise und mit untenstehenden Auflagen genehmigen.

4.   Bis der Stand der Technik auch in Bremen im Kraftwerk Farge umgesetzt wird,

möge der Senator , für Bau, Umwelt und Verkehr als Sofortmaßnahmen, anordnen und verfügen:

      4a.  Die Entwicklung eines geeignete Überwachungs- und Messprogramm

      4b.  Ein kontinuierliches Feinstaubmonitoring

            mit einer chemotoxischen und radiotoxischen Überwachung

      4c.  Zum vorsorgenden Gesundheitsschutz sind bei entsprechenden  

            Wetterlagen (Trockenheit, Starkwind) Betriebsbeschränkungen

           durch eine Unterbrechung des Betriebes der Kohle-Förderung

           anzuordnen.

      4d.  Technische Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen mit

           wirksamer

            Einhausungen der Anlage, der Förderbänder und der Übergabestellen.

      4e.  Das Kohlelager im KW-Farge ist mit Korngrößen unter 10mm ein

           Feinkohlelager und ist besonders zu betrachten und zu behandeln

      4f.  Die gelagerte Kohle besteht zu 100% aus Importkohle verschiedener

           Herkünfte und ist gesondert und einzeln, je nach Herkunft zu untersuchen

 

5.   Einen weiteren Betrieb der Anlage nur Genehmigen, wenn der Stand der Technik und die Umwelt- Standards des modernen Kohlelagers der E-on A.G. im Kraftwerk Staudinger, Hessen, auch im Kraftwerk Farge, Bremen zur Anwendung kommen.

 

 

Beurteilung von Importkohle

Die Relevanz dieser Forderung erschließt sich daraus, dass die hier einzusetzenden „internationalen“ Steinkohlen über eine große Spannweite dieser gesundheitsgefährdenden lnhaltsstoffe verfügen.

Die Stadt Hanau konnte die Spannweiten von Steinkohlen nationaler Steinkohlen aus Nordrhein-Westfalen in Erfahrung bringen (Quelle: Öko-lnsitut, Mitverbrennung von Klärschlamm im Kraftwerk Bexbach, Kap. 6.1 S. 21 und Verweis auf eine Untersuchung des Prognos Institutes aus dem Jahr 2003)

und muss unterstellen, dass die Schwermetallanteile von Steinkohlen aus China, Indien oder Südafrika noch erheblich höher sind bzw. weitere gesundheitsgefährdende Stoffe wie Phosphor und Chlor beinhalten:

 

Inhaltsstoff Gehalt in mglkg TS

von bis

Antimon 46,2

Arsen 2,2 45,9

Blei 7,8 57,5

Cadmium <0,5 3,2

Chrom 13 64,7

Fluor

Cobalt 1,3 13

Kupfer 9 26

Mangan

Nickel 1 269

Quecksilber <0,02 0,64

Schwefel

Thallium <0,5 2,1

Vanadium 34 621

Zinn <5 39,6

Die Relevanz der Angabe, auch der radioaktiven Anteile an den Brennstoffen, ergibt sich u.a. aus Untersuchungen der Strahlenschutzkommission, die in der Publikation

„Zum Vergleich der Strahlenexposition der Bevölkerung durch lmmissionen radioaktiver Stoffe aus Kohlekraftwerken und aus Kernkraftwerken“ (BAnz Nr. 150 vom 15. August 1981) zusammengefasst sind, sowie aus amerikanischen, australischen und britischen Studien. Hier interessiert die Analyse insbesondere folgender Gesundheit gefährdender lnhaltsstoffe:

Uran - 238 und seiner Zerfallsprodukte insbesondere

Uran - 234

Thorium - 228, 230 und 232

Radium - 226

Blei -210 und

Polonium - 210.

 

Quellen:

Regierungspräsidium Darmstadt

- Abteilung Umwelt Frankfurt

Radioaktivität und Kohle:

 

Uran und Thorium sind natürlich in der Erdkruste vorkommende radioaktive Metalle. Ihr geogenes („erdbürtiges“) Vorkommen beträgt je nach Beschaffenheit des Untergrundes im Mittel 2 - 3 g Uran/t bzw. 12 - 15 g Thorium/t. Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich aus Gründen der Vereinfachung nur auf das Uran-238. Zieht man noch Thorium-232 und dessen Zerfallsprodukte hinzu, ergibt sich daraus noch ein weitaus größeres Risiko.

Aufgrund des gegebenen hohen Risikos einer radioaktiven Belastung der Bevölkerung im Umfeld des Kraftwerks Farge ist es notwendig, die Ist-Situation zu erfassen und eine Prognose für die zukünftig zu erwartenden Belastungen zu erstellen.

Als Basis-Bezugswert ist in der Region - an Referenzorten ohne Belastung durch den Betrieb des Kraftwerkes Farge - die natürliche Radioaktivität zu ermitteln.

Dazu sind genormte Messungen in den oberen Bodenschichten vorzunehmen.

Sodann ist die Belastung durch den Betrieb des bestehenden Kohlelagers und der Kraftwerksblöcke zu ermitteln.

Dabei ist einerseits der Eintrag über den Staubpfad und andererseits über das Niederschlagswasser in den Boden und das Grundwasser zu ermitteln.

Für die Ermittlung der Prognosewerte sind Herkunft und Qualität der Kohle realitätsnah zu betrachten.

 

Eigenschaften der radioaktiven Stoffe

 

Das natürliche Uran-238 liegt meist als Uranoxid, eingeschlossen in Silikat-Molekülen, vor - also z.B. in Sanden und Kiesen.

Wird das Material nicht bewegt, ist es relativ ortsfest und wenig reaktiv.

Jedoch bleiben radioaktive Elemente wie das Uran-238 nicht in ihrer ursprünglichen Menge bestehen.

Durch den radioaktiven Zerfall gemäß ihrer Halbwertzeit sind im Laufe der Erdgeschichte viele weitere radioaktive Stoffe entstanden.

Die aktuell vorhandene Konzentration im Boden hängt allerdings davon ab, wie schnell ein Stoff in andere Stoffe weiter zerfällt und ob diese am Ort des Zerfalls bleiben oder wegen ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften z.B. als gasförmige Zerfallsprodukte entweichen bzw. in andere Stoffe infiltrieren oder von Wasser gelöst transportiert werden und z.B. versickern.

·       Es sind bei den Zerfallsprodukten grob drei Stoffgruppen / Stoffe zu unterscheiden:

·       Schwermetalle (wie Uran, Thorium, Palladium, Blei usw.),

·       das Element Radium als Erdalkalimetall (verwandt mit dem lebenswichtigen Calcium) und

·       das Edelgas Radon (verwandt mit den Edelgasen Helium, Neon und Argon).

Quelle:  HOLLEMANN-WIBERG Lehrbuch der Chemie, 1958, S. 73

 

Radioaktivität aus dem Kohleumschlag

 

Der Umschlag der Kohle beim Entladen, Ein- und Auslagern und Umladen vor allem über offene Transportbänder, das Trocknen an der Luft (besonders intensiv bei Sonneneinstrahlung) und die offene Lagerung brennender Kohle und Asche im Brandfall trägt zur Verschärfung der Luftbelastung durch Schwebstaub bei, weil dabei Korn zerstörende Tätigkeiten stattfinden, die zusätzlich Feinkorn erzeugen, welches durch Luftzirkulation aus den Anlagen ausgetragen wird.

Die Freisetzung radioaktiver Substanzen über die Staubverfrachtung und den Wasserpfad ist eindeutig und ausführlich beschrieben worden.

 

Es ist anzunehmen, dass das Zerfallsprodukt des Urans Radium-226 als leicht lösliche Substanz und das weitere Zerfallsprodukt Radon-222 mit den Niederschlagswässern in das Grundwasser und damit auch in die Trinkwasservorräte  absickert.

 

Für die Strahlenexposition des Menschen ist nicht das Radon selbst von Bedeutung, vielmehr sind es die ebenfalls in der Atemluft enthaltenen kurzlebigen Radonzerfallsprodukte. Diese werden im Atemtrakt abgelagert.

Dort kann ihre energiereiche Alphastrahlung die strahlenempfindlichen Zellen erreichen. Die kurzlebigen Zerfallsprodukte des Radons verursachen etwa die Hälfte der gesamten effektiven Dosis durch natürliche Strahlenquellen.

Quelle: BUNDESAMT FÜR STRAHLENSCHUTZ: Radon - ein natürliches Radionuklid.

Infoblatt, www.bfs.de/bfs/druck/infoblatt/radon_nuklid.html

Neben dem Rauchen gilt Radon als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs

 

Feinstaub:

Die Importkohle, mit einem weitaus höherem Feinstaubanteil als deutsche Steinkohle, wird offen gefördert und transportiert, hierbei kommt es zu erheblichen Belastungen der Bevölkerung durch Feinstaub, der, wie man heute weiß, eine erhebliche, gesundheitliche Gefährdung  in der Atemluft der Menschen und Tiere darstellt und das mit einer kilometerweiten Ausdehnung.

 

Feinstaub-PM 10

 

-PM10 beschreibt Partikel unter 10 μm.

Ab dieser Größe sind die Partikel inhalierbar.

Für PM10 gelten seit 1.1.2005 Immissionsgrenzwerte, deren Einhaltung insbesondere in den Ballungsräumen oft nicht gewährleistet ist.

»Partikel« (particular matter: PM) sind Feinstaub/Schwebstaub.

Es handelt sich dabei zum einen um Feststoffpartikel, aber auch um

verbundene (koagulierte) Gase und Flüssigkeiten (Sekundärpartikel)

Je nach Durchmesser können sie näher unterteilt werden.

»Die Exposition gegenüber Feinstäuben wird derzeit übereinstimmend als

wesentlichste Belastung für die menschliche Gesundheit durch Luftschadstoffe

bewertet.«, SRU, Jahresgutachten 2004, Tz. 69*.

 

»Auch bei Feinstäuben ist an den verkehrsreichen Messstationen

in den Ballungszentren im Jahr 2005 mit einer Einhaltung der Tages- und

Jahresgrenzwerte der 22. BImSchV nicht zu rechnen.

Die Einhaltung der ab dem Jahr 2010 vorgesehenen schärferen Immissionsgrenzwertstufe (2. Stufe der 22. BImSchV) ist angesichts der derzeitigen Entwicklung noch weniger

wahrscheinlich.«; s.a. Klinger/Löwenberg, ZUR 2005, 169 m.w.N. Fn. 2.

 

Die Immissionsgrenzwerte der 1. Tochterrichtlinie gelten insbesondere

für Feinstaub und Stickstoffoxide als »ehrgeizige Ziele«.

Hintergrund dafür ist wohl, dass die Werte festgelegt wurden,

bevor das Messverfahren feststand, und dieses führt nun wohl zu

strengeren Anforderungen, als bei Festlegung der Grenzwerte –

jedenfalls von manchen – vorausgesehen wurde. Solange die

Lobby der betroffenen Kreise eine Änderung der Werte oder des

Messverfahrens aber nicht erreicht, sind die Werte auch mit den

nun einmal beschlossenen Verfahren einzuhalten und die

zunehmende Erkenntnis über die wirkliche Gefährlichkeit von

Grenzwertüberschreitungen für die menschliche Gesundheit

macht spätere Änderungen nicht wahrscheinlicher.

Immerhin hat man eine Zeit lang erfolgreich versucht, der

Strenge des Gesetzes auf andere Weise auszuweichen: Eine gebietsbezogene

Betrachtung relativierte die Grenzwerte und entschärfte

die Folgen des Gesetzes. Sie wurde selbst in der Rechtsprechung

verschiedener Oberverwaltungsgerichte bis Mai 2004 vertreten.

Danach sei nicht die Messung an einem einzelnen Grundstück

maßgeblich, sondern es müsse auf den Mittelwert aller Messergebnisse

im Gebiet oder sogar flächendeckend im gesamten Gebiet

abgestellt werden. Dieser Auffassung erteilte das BVerwG Ende Mai

2004 zu Recht eine Absage – und ist mit diesem Teil seiner Entscheidung

auch verbreitet und zu Recht auf Zustimmung gestoßen.

Danach ist eine »grundstücksbezogene« Betrachtung vorzunehmen..

– Bemerkenswert scheint uns an dieser Stelle doch, wie

leicht sich die deutsche Rechtsprechung über in ihrer Zielsetzung

klare EU-Vorgaben immer wieder und immer noch hinwegsetzen

zu können meint: Was mit der Grundstücksbezogenheit begonnen

hat, setzt sich bei den Rechtsschutzfragen fort.

 

Das Problem bleibt gleichwohl bestehen, dass gesundheitlich

bedenkliche Werte nicht dadurch gesundheitlich unbedenklich

werden, dass bestimmte Stellen von Messungen ausgenommen

sind

 

Quelle: Verein für Umweltrecht e.V.

Prof. Dr. Martin Beckmann,

 

Brandschutz:

Die Kohlelagerung erfolgt unzeitgemäß, Umwelt belastend und Gesundheit gefährdend offen. Die Kohle ist leicht brennbar und kann sich selbst entzünden. Hier sind ein Brandschutzgutachten, und ein Brandschutzkonzept notwendig, das Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen festlegt, weil die üblichen Löschmittel wie Wasser, Brand beschleunigend wirken. 

Die besonderen Anforderungen sollen sich erstrecken auf:

· Brandverhütung

· Bauliche Brandschutzmaßnahmen

· Technische Brandschutzmaßnahmen

· Explosionsschutzmaßnahmen

· Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

· Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

Brandschutzmaßnahmen bei der Kohlelagerung:

Technische Maßnahmen zur

· Brandfrüherkennung

· Kühlung bzw. Löschung

· Rauch- und Wärmeabzug

Organisatorische Maßnahmen zur Brandvermeidung

· Optimierung der Lagertechnik

· Maßnahmen zur Temperaturüberwachung

· Maßnahmen zur Bekämpfung von Temperaturerhöhungen

Quelle: Kraftwerksforum Staudinger der E.ON Kraftwerke

 

Entsorgung der durch Staubunterdrückung eingesetzten Wassermenge:


Ungeklärt ist der Verbleib des Abwassers der zur Staubunterdrückung eingesetzten Wassermenge. Es handelt sich dabei um Abwasser mit einem angenommenen Volumen von max. 400 cbm/Tag. Dieses Abwasser ist durch die Inhaltsstoffe von Kohle und Petrolkoks verunreinigt. Bei den lnhaltsstoffen handelt es sich um wassergefährdende Stoffe wie Cadmium, Thallium, Quecksilber, Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Vanadium, Zinn, Fluor und Schwefel sowie um radioaktive Stoffe. Diese Stoffe werden beim Eindringen über den Wasserpfad den Boden, das Grundwasser und die Weser verunreinigen. 
Der Boden und das Grundwasser sind durch eine Rechtsverordnung geschützt. Die zur Staubunterdrückung eingesetzte und durch Wasser gefährdende Inhaltstoffe des Kohle- und Koksstaubes verunreinigte Wassermenge von max. 400 cbm/d gefährdet die Reinheit des durch die Wasserschutzverordnung geschützten Grundwassers und dessen zukünftige Nutzung.
Es fehlt eine Beschreibung der Nutzung des Bodens für die Entsorgung von Löschwasser