Die wahren Kosten der Kohleverstromung! Und der verhängnisvolle Irrtum der Bremer Grünen, zu Lasten
Aschendeponie am Kraftwerk Farge
Feinstaub in Bremen-Nord, Gesundheitsrisiko Feinstaub freigesetzt im Kraftwerk Farge!
E-on eine Altlast in Bremen-Farge
Kraftwerk Farge--Die Kohlelagerung erfolgt unzeitgemäß, Umwelt belastend und Gesundheit gefährdend
Beirat Blumenthal: Anfrage zu den Emissionen im Kraftwerk Farge
Erhebliche Gesundheitsgefahren: Transport von Radioaktivität über Feinstaub durch offene Kohleförder
Deutschlands ältestes Kohlekraftwerk
BREMEN-FARGE
Das Kohlekraftwerk in Bremen –Farge
Bremen- Nord: Pannenserie im Kraftwerk Farge geht weiter- wieder Fallout
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Fotos
Das Kohlekraftwerk in Bremen-Farge:
Seit über 80 Jahren wird die Umwelt an diesem Standort enorm verschmutzt, gleichzeitig erträgt die Bevölkerung erhebliche Belastungen durch Kohlestaub und Flugasche in der der Atemluft. Die Kraftwerksasche wurde direkt vor dem Werkstor vergraben, sie ist hoch toxisch und ist eine Gesundheitsgefährdung für die Farger Bürger und eine Umweltgefahr für das Grundwasser und die Landschaft in der Farger Region!
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Transport von Radioaktivität über Feinstaub durch offene Kohleförderung- und lagerungvia bremen-nord.jimdo.com
Kraftwerk Farge--Transport von Radioaktivität über Feinstaub ! Transport von Radioaktivität über Feinstaub Zu den klassischen Luftschadstoffen gehört – neben Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx) und Ozon (O3) – auch der Schwebstaub. Dieser ist, trotz des leichten Rückganges von Luftschadstoffen einschließlich der Staubbelastung im langjährigen Mittel in Deutschland, in den vergangenen Jahren massiv in die Diskussion geraten, weil neue Kenntnisse über seine gesundheitlichen Wirkungen die Problematik verschärfen: nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) stellen Feinstäube – ob aus natürlicher Quelle oder durch den Menschen verursacht – derzeit das größte Gesundheitsproblem dar. Nur Bruchteile von Millimetern groß, sind diese winzigen Teilchen für das bloße Auge nicht sichtbar. Lediglich während bestimmter Wetterlagen zeigen sie sich als „Dunstglocken“ über betroffenen Regionen. Vor allem an verkehrsreichen Straßen werden die geltenden Grenzwerte immer wieder überschritten.
Definition Feinstaub Als Schwebstaub – auch als atmosphärisches Aerosol bezeichnet - gelten alle festen und flüssigen Teilchen in der Außenluft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Die internationale Bezeichnung für Schwebstaub ist „particulate matter“, abgekürzt „PM“. Die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Schwebstaubs werden einerseits durch die Größe der Partikel und andererseits durch die stoffliche Zusammensetzung des Staubs bestimmt. Der Durchmesser der Partikel reicht von einigen Nanometern (nm oder Milliardstel Meter) bis zu 100 Mikrometer (μm oder Millionstel Meter). Teilchen mit Durchmessern > 0,1 μm können durch ihren „aerodynamischen Durchmesser“ – dae - beschrieben werden. [Der dae eines Teilchens beliebiger Form, chemischer Zusammensetzung und Dichte ist gleich dem Durchmesser einer Kugel mit der Dichte 1 g/cm3, welche in ruhender oder wirbelfrei strömender Luft dieselbe Sinkgeschwindigkeit hat, wie das betrachtete Teilchen.] Nach ihrer Größe werden die Staubpartikel in folgende Kategorien eingeteilt: ultrafeine Partikel Teilchen <> 10 μm) grobe Partikel Teilchen > 2,5 μm (früher auch > 10 μm; im englischsprachigen Raum werden unter „coarse“ fraction Teilchen > 2,5 μm, aber < 10 μm verstanden) PM10 Teilchen, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen dae = 10 μm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % hat (amtliche Definition EU-Richtlinien) Für die PM10-Teilchen sind in der EU Grenzwerte festgelegt [Quelle: EU-Richtlinie 1999/30/EG; EU-Norm EN 12341 Probenahmesysteme]. Die Verweildauer der Teilchen in der Atmosphäre und auch die Transportweite hängen im Wesentlichen von der Teilchengröße ab. Kleine Teilchen können über Distanzen von einigen tausend Kilometern transportiert werden. Mehr...via bremen-nord.jimdo.com
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Feinstaub in Bremen-Nord,Gesundheitsrisiko Feinstaub -
freigesetzt im Kraftwerk Farge!
Gesundheitsrisiko Feinstaub freigesetzt im Kraftwerk Farge! Gesundheitsrisiko Feinstaub Die Erkenntnisse über die Auswirkungen der Feinstaubbelastung auf den menschlichen Organismus sind besorgniserregend. Allgemein gilt: Je kleiner die Feinstaubpartikel (PM2.5, PM1), desto gefährlicher sind sie für die Gesundheit. Medizinische Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Lebenserwartung infolge der Luftverschmutzung um durchschnittlich neun Jahre verkürzt. Die Partikelverschmutzung der Atemluft reduziert die Lebenserwartung dabei anteilig um 3 bis 14 Monate.
Die die Gesundheit beeinträchtigende Wirkung von Feinstaub ergibt sich aus der Eigenschaft der Lungengängigkeit vor allem der kleinen Partikel. Diese lösen Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen aus. Die folgenden PM-Inhaltsstoffe gelten als toxikologisch besonders wirksam: bestimmte Metalle, organische Verbindungen wie PAK, ultrafeine Partikel, Endotoxine. Die WHO geht bei einer Zunahme der PM-Konzentration um 10 μg/m3 von einem Anstieg des Mortalitätsrisikos um 0,6 % bei der Gesamtmortalität, von 1,3 % bei den Atemwegserkrankungen und 0,9 % bei den Herz-Kreislauferkrankungen aus. Quelle: Jürgen Schneider/WHO: Workshop PMX.-Quellenidentifi-zierung, 22. – 23.1.2004 in Duisburg, S. 7 f. Feinstaub als „Träger“ radioaktiver Isotope Die Gefahr des mit radioaktiven Partikeln belasteten Kohlenstaubs wird in der öffentlichen Diskussion bislang kaum beachtet. So besteht z.B. die ausgeprägteste Eigenschaft des radioaktiven Zerfallsproduktes Radon-222 in seiner Adsorptionsfähigkeit an Kohle. Dieser Alpha-Strahler mit einer Halbwertszeit von ca. 4 Tagen kann damit über den beim Umschlag und der Lagerung von Kohle unvermeidlich austretenden Kohlestaub in den menschlichen Organismus gelangen. Damit besteht die Gefahr, dass radioaktive Partikel aus der Kohle ihre zerstörerische Wirkung nicht nur bei dem im Kraftwerk Beschäftigten entfalten, sondern alle Anrainer einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt werden.via bremen-nord.jimdo.com
Feinstaub und Radioaktivität Die Staubemission durch Auswehungen aus dem Umschlag und der Lagerung von Kohle führt zu erheblichen Belastungen. Vor allem die im Luv der Immissionen liegenden Wohngebiete werden von Staub befrachtet. In der Vergangenheit wurde das Staubproblem zumeist als reines „Hausfrauenproblem“ abgetan, dem man mit Besen und Wischtuch beikommen könne. Das Problem der Feinstäube, speziell der kontaminierten, blieb unberücksichtigt. Feinstäube lassen sich weder durch Regen noch durch Besprühen auswaschen und verteilen sich bei ruhiger Wetterlage weit über die Umschlaggebiete hinaus. Die länger werdenden Trockenperioden - Anzeichen einer Klimaveränderung – verschärfen die Staubproblematik zukünftig. Als hauptverantwortlich für den Treibhauseffekt gilt der Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid. Kohlekraftwerke leisten hierzu einen großen Beitrag und verstärken somit zusätzlich durch die Klimabeeinträchtigung die Staubexposition in die Umwelt. Rechtliche Bestimmungen für Schwebstaub Seit dem 19. Juli 2001 ist die Richtlinie der Europäischen Union zur Senkung der Luftbelastung in Kraft. RICHTLINIE 1999/30/EG DES RATES vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft.via bremen-nord.jimdo.com
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 163/41 Sie enthält auch Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft, die bis zum Jahre 2005 überall in der Europäischen Union umzusetzen waren. Danach darf ab 2005 ein Jahresgrenzwert von 40 μg/m3 nicht überschritten werden; ab 2010 wird dieser Wert auf 20 μg/m3 gesenkt. Letzterer ist schon jetzt in der Schweiz gültig. Um diese Grenzwerte einhalten zu können ist von den Mitgliedsstaaten ein entsprechendes Messnetz für PM-10 und PM-2,5 zu errichten. Maßnahmenpläne zur Reduktion der Feinstäube sind zu erstellen. Diese EU-Richtlinie wurde mit der Novellierung der TA Luft im Jahre 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom 30.7. 2002 S. 511)
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